Mit zwei jeweils inhaltlich gleichen Seminaren am 20. und am 21. Januar 2010 setzen AGQM und UFOP ihre Veranstaltungsreihe fort, die gesamte Biokraftstoffbranche über die im Jahr 2010 aktuellen Änderungen im Energie- und Bundesemissionsschutzgesetz sowie insbesondere über die betrieblichen Anforderungen an die Dokumentation der Biomasseherkünfte, der Einrichtung eines Massenbilanzsystems und der Treibhausgasberechnung gemäß den Anforderungen der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung „Biokraftstoffe“ zu informieren.
Bekanntlich drängt die Zeit mit Blick auf das In-Kraft-Treten der Verordnung ab dem 01. Januar 2010 bzw. der zum 30. Juni 2010 auslaufenden Übergansregelung für die Ernte 2009 auf betrieblicher Ebene die verwaltungstechnischen Voraussetzungen zu schaffen. Der zukünftige Marktverbleib bzw. -zugang wird davon abhängen, ob für die Kunden (sog. Quotenverpflichtete) verlässlich die Nachhaltigkeitsnachweise ausgestellt werden können.
Eine rasche Umsetzung der Verordnung birgt andererseits jedoch auch den Vorteil, dass Wettbewerber, die diese Anforderungen nicht erfüllen praktisch von einer Vermarktung ausgeschlossen sind – die Regelungen gemäß der Erneuerbare Energien Richtlinie müssen alle Mitgliedsstaaten bis zum 05. Dezember 2015 in nationales Recht umgesetzt haben!
Die Umsetzung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung erfolgt im Wege des Erlasses sogenannter Verwaltungsvorschriften sowie hierzu weiteren Erläuterungen mit so genannten Leitfäden, die als Hilfestellung für eine betriebliche Umsetzung dienen sollen.
Die Ersterfasser (Agrarhandel), Verarbeiter der Biomasse sowie die Biokraftstoffhersteller sind verpflichtet sich einer entsprechenden Zertifizierung zu unterwerfen, die durch unabhängige Zertifizierer durchzuführen ist. Die Anforderungen an Zertifizierungssysteme bzw. Zertifizierungsstellen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung inzwischen veröffentlicht.
Insbesondere auf die Biokraftstoffhersteller als letzte Schnittstelle kommt bedingt durch die erforderliche Ausstellung sogenannter Nachhaltigkeitsnachweise eine erhebliche Verantwortung gegenüber den Endkunden, insbesondere den Quotenverpflichteten bzw. als Voraussetzung für die Beantragung der Steuerbegünstigung zu. Die Nachhaltigkeitsnachweise sind erforderlich für die Anrechnung der hiermit bescheinigten Biokraftstoffmengen auf die Quotenverpflichtung. Im Falle einer Abweichung bzw. Beanstandung durch die Biokraftstoffquotenstelle, können diese Fehler zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen.
Die beiden Fachseminare sind deshalb besonders auf die Vermittlung dieser Anforderungen für eine verlässliche Dokumentation ausgerichtet.
Veranstaltungsorganisation/Seminarprogramm
Nach Eingang der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie für die Vorbereitung auf das Seminar die erforderlichen Unterlagen. Darüber hinaus werden Sie aufgefordert, diese vorab kritisch zu prüfen und Vorabfragestellungen einzureichen, auf die sich die Referenten vorbereiten können.
Das Seminar beginnt am 20. bzw. 21. Januar 2010 jeweils um 10:00 Uhr, Ende gegen 16:45 Uhr
Ort: Haus der Land- und Ernährungswirtschaft, Claire-Waldoff-Straße 7, 10117 Berlin.
Themenbereiche und Referenten:
Biokraftstoffquotengesetz, Quotenhandel und Abstimmungsfragen BLE sowie Biokraftstoffquotenstelle
- Herr Ralf Nimmergut, ehemals Bundesministerium der Finanzen
Umsetzung Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen, Zertifizierungssysteme, Zertifizierungsstelle, Leitlinien, THG-Berechnung, Dokumentationsanforderungen, Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen und Nachhaltigkeits-Teilnachweisen:
- Herr Dr. Matthias Nickel, BLE
- Frau Anke Reich, BLE
- Herr Karl-Heinz Schnau, BLE
Tagungsprogramm:
10.00 Uhr:
Begrüßung und Einführung in die Tagung
bis 11.00 Uhr:
Aktuelle Informationen zum Biokraftstoffquotengesetz, Quotenhandel, Diskussion von Fragen zur betrieblichen Umsetzung und Probleme mit HZAs
bis 16.45 Uhr:
Umsetzung Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnungen „Biokraftstoffe“ u.a.:
- Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen:
- Erläuterung Begriffsbestimmungen
- Anerkennung von Zertifizierungssystemen
- Erläuterung und Umsetzung Leitfaden für die nachhaltige Herstellung von Biomasse
- Erläuterung der EDV-gestützten Datenübermittlung und Verwaltung der BLE
- Mitteilungspflichten gegenüber der Biokraftstoffquotenstelle
- Beispielrechnung THG-Bilanzierung
Die Anmeldeformulare können Sie oben auf dieser Seite laden. In diesen tragen Sie bitte verbindlich Ihre Anmeldung für das für Sie zutreffende Datum des Seminartages ein. Wir weisen darauf hin, dass die Teilnehmerzahl auf max. 50 Teilnehmer für den jeweiligen Tag begrenzt ist. Die Registrierung erfolgt auf Basis der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
Teilnahmegebühren:
- AGQM/UFOP-Mitglieder: 150 EUR zzgl. MwSt
- Nicht-Mitglieder: 500 EUR zzgl. MwSt
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Tagungsunterlagen sowie Tagungsgetränke und Mittagessen.
- Anmeldeschluss ist der 13. Januar 2010.
Nach Anmeldung erhalten Sie von AGQM eine Rechnung über den Teilnahmebetrag. Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn der Teilnahmebetrag überwiesen worden ist. Eine Überweisung ist auch ohne Rechnungsstellung – Stichwort: „Steuerseminar“ möglich. Die Rechnung wird dann nachversendet.
Ansprechpartnerin ist Frau Viktoria Ellinghaus, AGQM e. V., v.ellinghaus@agqm-biodiesel.de, Tel.: 030 / 319 04 - 433.
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